AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsbedingungen im Rahmen von Coaching-Verträgen

 

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle geschlossenen Coaching-Verträge zwischen 

Patrick Crauser,

Bergstraße 101, 66292 Riegelsberg, 

Mail: patrick.crauser@googlemail.com

Tel.: 0178 240 85 33

(nachfolgend Auftragnehmer), und

den Coachees des Auftragnehmers (nachfolgend Auftraggeber).

(2) Die AGB gelten unabhängig davon, ob die Auftragnehmer als Verbraucher oder Unternehmer handeln.

(3) Alle zwischen dem Auftragnehmer und den Auftraggebern geschlossenen Vereinbarungen ergeben sich aus diesen Bedingungen und dem jeweils individuell geschlossenen Vertrag.

(4) Etwaige abweichende Bedingungen der Auftraggeber werden nicht akzeptiert. Das gilt auch, wenn seitens des Auftragnehmers nicht ausdrücklich widersprochen wird.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Der Auftragnehmer unterstützt als Coach Auftraggeber in allen Lebensbereichen. Hauptsächlich tätig ist er auf dem Gebiet der Unterstützung bei der Erkrankung Misophonie, die Tätigkeit als Coach ist allerdings nicht auf diesen Bereich beschränkt.  

(2) Zwischen dem Coach (Auftragnehmer) und dem Coachee (Auftraggeber) wird ein individueller Coaching-Vertrag geschlossen. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber durch Gesprächssitzungen (live und im Online-Format) dazu, die individuell festgelegten Ziele zu erreichen. Geschuldet wird eine Dienstleistung, kein konkreter Erfolg. 

(3) Der Auftragnehmer wird nach bestem Wissen und Gewissen für das Anliegen des Auftraggebers zieldienliche Methoden und Interventionen auswählen. Alle angewandten Methoden und Interventionen werden dem Auftraggeber gegenüber offengelegt und transparent gemacht.

(4) Dem Auftraggeber ist bekannt, dass Coaching ein selbstverantwortlicher Prozess ist, dessen Erfolg von seiner Veränderungsbereitschaft und seinem aktiven Engagement abhängt und dass konkrete Ergebnisse nicht garantiert werden können.

(5) Der Auftragnehmer steht dem Auftraggeber als Prozessbegleiter, Berater und Initiator von Veränderungen zur Verfügung – die eigentliche Veränderungsarbeit wird von dem Auftraggeber selbst geleistet.

(6) Die konkreten Bedürfnisse des Auftraggebers werden in der Regel zwischen den Parteien in einem Vorgespräch formuliert.

(7) Die Feststellungen im Erstgespräch werden in einem Sitzungsprotokoll stichwortartig festgehalten. 

(8) Änderungen an der Formulierung des Anliegens im Verlaufe des Coaching-Prozesses sind möglich und werden dokumentiert. 

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Präsentation und Bewerbung von Leistungen auf der Internetseite des Auftragnehmers oder anderen Foren stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Coaching-Vertrages dar. 

(2) Verträge werden bindend für die Parteien in der Weise geschlossen, dass der Auftragnehmer dem Auftraggeber einen Vertragsentwurf als Angebot zukommen lässt und der Auftraggeber dieses Angebot annimmt. Vor Vertragsschluss werden keine Leistungen geschuldet.

§ 4 Widerrufsrecht

(1) Wenn die Auftraggeber Verbraucher sind (also eine natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck schließt, der weder Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, § 13 BGB), steht ihnen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu.

(2) Die ausführliche Widerrufsbelehrung wird jedem Auftraggeber im Rahmen des Vertragsschlusses gesondert zur Verfügung gestellt.

§ 5 Umfang der Leistung

(1) Der Umfang der Leistung wird individuell zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer geregelt. Grundsätzlich bietet der Auftragnehmer verschiedene Leistungspakete an, aus denen sich der zeitliche Umfang der Leistung ergibt.

(2) In der Regel bietet der Auftragnehmer grundsätzlich ein kostenloses Erstgespräch mit dem Auftraggeber an, damit sich die Vertragsparteien kennenlernen können.

§ 6 Vergütung und Zahlungsmodalitäten

(1) Leistungen des Auftragnehmers werden nach Aufwand vergütet. Es gelten die vertraglich vereinbarten Konditionen.

(2) Der Auftraggeber kann grundsätzlich zwischen mehreren Leistungspaketen mit unterschiedlichem Leistungsumfang wählen. Die konkreten Zahlungspflichten ergeben sich aus dem konkret geschlossenen Vertrag. 

(3) Die erbrachten Leistungen werden im Anschluss an diese, bei wiederkehrenden Leistungen monatlich nachträglich in Rechnung gestellt. Rechnungen sind mit Zugang zur Zahlung fällig. Rechnungen des Auftragnehmers erhalten Angaben zum Leistungszeitraum, dem Leistungsumfang und den ggf. zu erstattenden Auslagen.

(4) Sofern beim Auftragnehmer Umsatzsteuer anfällt, verstehen sich die Preise des Auftragnehmers zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.

(5) Wird eine Sitzung (in Präsenz oder im Online-Format) durch Entschluss des Auftraggebers beendet, so behält der Auftragnehmer den Anspruch auf Zahlung für die angefangene Stunde.

§ 7 Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber wird die vereinbarten Mitwirkungsleistungen leisten. Über die ausdrücklich genannten Mitwirkungsleistungen hinaus wird der Auftraggeber die Mitwirkungsleistungen erbringen, die für die vertragsgemäße Leistungserbringung durch den Auftragnehmer erforderlich und allgemein üblich sind, und dem Auftragnehmer insbesondere

a) alle zum effektiven Coaching erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen;

b) zu den vereinbarten Sitzungen erscheinen bzw. an den Online-Meetings teilnehmen;

c) die für die Durchführung des Coachings zu Kommunikationszwecken erforderlichen technischen Mittel bereithalten.

(2) Der Auftraggeber ist während des Coachings, sowohl während der einzelnen Sitzungen als auch während der Zeit zwischen einzelnen Sitzungen, für seine körperliche und geistige Gesundheit in vollem Umfang selbst verantwortlich.

(3) Die vom Auftraggeber unternommen Schritte und Maßnahmen, auch solche, die im Rahmen konkreter Übungen vom Auftragnehmer vorgeschlagen werden, liegen im eigenen Verantwortungsbereich des Auftraggebers.

(4) Die vom Auftraggeber zu erbringenden Mitwirkungsleistungen stellen echte Verpflichtungen und nicht lediglich bloße Obliegenheiten dar. 

§ 8 Annahmeverzug

(1) Sofern der Auftraggeber zu den vereinbarten Terminen in körperlicher Anwesenheit oder im Online-Format nicht erscheint und dadurch in Annahmeverzug gerät, so kann der Auftragnehmer die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. 

(2) Er muss sich jedoch das anrechnen lassen, was er infolge des Unterlassens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. 

(3) Eine Absage oder eine Anfrage einer Terminänderung durch den Auftraggeber ist bis zu 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich, ohne dass der Auftraggeber die vereinbarte Vergütung zahlen muss.

§ 9 Vorübergehende Verhinderung des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer verliert den Anspruch auf Vergütung nicht dadurch, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden oder durch technische Probleme an der Dienstleistung verhindert wird. In diesem Fall ist zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ein neuer Termin zu vereinbaren. Im Übrigen ist die Vorschrift des § 275 Abs. 3 BGB zu beachten.

§ 10 Beendigung des Vertrages

(1) Beide Vertragspartner können nach jeder Coaching-Einheit den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist für die Zukunft beenden. Die Kündigung bedarf der Textform. 

(2) Der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers für bereits durchgeführte Leistungen bleibt hiervon unberührt.

§ 11 Vertraulichkeit der vertragsbezogenen Informationen

(1) Die Parteien werden alle vertraulichen Informationen, die dem Auftragnehmer zum Zwecke des Coachings mitgeteilt werden, vertraulich behandeln. Die empfangende Partei wird die vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt behandeln, wie er eigene vertrauliche Informationen behandelt.

(2) Eine Nutzung der vertraulichen Informationen ist auf den Gebrauch im Zusammenhang mit diesem Vertrag beschränkt. Ohne vorherige Zustimmung der anderen Partei ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte nicht gestattet. Zustimmungen bedürfen der Schriftform. 

(3) Von der Verpflichtung zur Vertraulichkeit ausgenommen sind Informationen, die

a) bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß gegen die in diesem Vertrag enthaltenen Verpflichtungen zur Vertraulichkeit allgemein bekannt wurden;

b) die dem Empfänger unabhängig von diesem Vertrag zur Kenntnis gelangt sind; oder

c) der Empfänger von Dritten oder außerhalb dieses Vertrags von der anderen Partei ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten hat.

Der Nachweis für das Vorliegen der in diesem Absatz genannten Ausnahmen obliegt der Partei, die sich auf die Ausnahme beruft.

(4) Mit Beendigung dieses Vertrags werden die Parteien in ihrem Besitz befindliche vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei auf Aufforderung dieser Partei herausgeben oder löschen. Hiervon ausgenommen sind vertrauliche Informationen für die eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht sowie Datensicherungen im Rahmen üblicher Backup-Prozesse.

(5) Die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit gilt für die Laufzeit dieses Vertrags sowie für einen Zeitraum von zehn Jahren nach Beendigung dieses Vertrags (kann auch raus).

(6) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Erfahrungswissen, wie zum Beispiel Ideen, Konzepte, Methoden und Know-how, zu nutzen, das im Rahmen der Vertragsdurchführung entwickelt oder offenbart wird und im Gedächtnis des Auftragnehmers gespeichert ist. Dies gilt nicht, soweit hierdurch gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte des Auftraggebers verletzt werden. Die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit bleibt hiervon unberührt.

§ 12 Rechtswahl und Gerichtsstand

(1) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche ist Saarbrücken, wenn der Käufer Unternehmer ist.

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Saarbrücken, vorausgesetzt der Auftraggeber ist Kaufmann oder hat keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, hat seinen festen Wohnsitz nach Wirksamwerden dieser Nutzungsbedingungen ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort ist im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Individuelle Regelungen zwischen den Parteien, die von diesen AGB oder dem individuellen Vertrag abweichen, bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für eine Abbedingung dieser Klausel.

(2) Die Abtretung von Rechten aus diesem Vertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der jeweils anderen Partei. Dies gilt nicht für die Abtretung von Zahlungsansprüchen.

(3) Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dieses Vertrags nicht berührt. Die Parteien werden anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung eine dieser Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahekommende gültige und wirksame Regelung treffen, die sie vernünftigerweise vereinbart hätten, wenn sie beim Abschluss dieses Vertrags die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit der jeweiligen Regelung bedacht hätten. Entsprechendes gilt im Fall einer Regelungslücke.