Allgemeine Geschäftsbedingungen

im Rahmen von

Coaching-Verträgen

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle geschlossenen Coaching-Verträge zwischen:

Patrick Crauser

Bergstraße 101, 66292 Riegelsberg,

Mail: patrick.crauser@googlemail.com

Tel.: 0178 240 85 33

(nachfolgend Auftragnehmer)

und

den Coachees des Auftragnehmers (nachfolgend Auftraggeber).

  1. Diese AGB gelten für alle Vertragsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggebern, die als Verbraucher gem. § 13 BGB handeln.
  2. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer diesen zuvor ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsgegenstand

  1. Der Auftragnehmer erbringt professionelle Dienstleistungen im Bereich der Beratung zur nachhaltigen Abmilderung von Misophonie auf Basis von individuellen Bedürfnissen des Auftraggebers in Form eines Coachings.
  2. Der Auftragnehmer unterstützt dabei als Coach den Auftraggeber bei der Abmilderung der Erkrankung Misophonie. Die Tätigkeit als Coach ist allerdings nicht auf diesen Bereich beschränkt.
  3. Zwischen dem Coach (Auftragnehmer) und dem Coachee (Auftraggeber) wird ein individueller Coaching-Vertrag geschlossen. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber durch Gesprächssitzungen (online via Zoom und via eines digitalen Mitgliederbereichs auf einer Coaching-Plattform dabei, individuell festgelegte Ziele zu erreichen. Inhalte des Misophonie-Coachings sind Techniken zum besseren Umgang mit Misophonie. Geschuldet wird eine Dienstleistung, jedoch kein konkreter Erfolg.
  4. Der Auftragnehmer wird nach bestem Wissen und Gewissen für das Anliegen des Auftraggebers zieldienliche Methoden und Interventionen auswählen. Alle angewandten Methoden und Interventionen werden dem Auftraggeber gegenüber offengelegt und transparent gemacht.
  5. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass Coaching ein selbstverantwortlicher Prozess ist, dessen Erfolg von seiner Veränderungsbereitschaft und seinem aktiven Engagement abhängt und dass konkrete Ergebnisse folglich nicht garantiert werden können.
  6. Der Auftragnehmer steht dem Auftraggeber als Coach, Prozessbegleiter, Berater und Initiator von Veränderungen zur Verfügung – die eigentliche Veränderungsarbeit wird von dem Auftraggeber selbst geleistet.
  7. Die Feststellungen im Erstgespräch werden in einem Sitzungsprotokoll stichwortartig festgehalten. Änderungen an der Formulierung des Anliegens im Verlaufe des Coaching-Prozesses sind möglich und werden dokumentiert.

§ 3 Umfang der Leistung

Der Umfang der Leistung wird individuell zwischen dem Auftraggeber und dem

Auftragnehmer geregelt. Grundsätzlich bietet der Auftragnehmer verschiedene

Leistungspakete an, aus denen sich der zeitliche sowie inhaltliche Umfang der Leistung ergibt. Näheres ergibt sich aus dem individuell geschlossenen Coaching-Vertrag zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber.

§ 4 Vergütung und Zahlungsmodalitäten

  1. Es gelten die individuell vertraglich vereinbarten Konditionen.
  2. Der Auftraggeber kann zwischen mehreren Leistungspaketen mit unterschiedlichem Leistungsumfang wählen. Die konkreten Zahlungspflichten ergeben sich aus dem individuell konkret geschlossenen Vertrag.
  3. Die erbrachten Leistungen werden im Anschluss an diese, bei wiederkehrenden Leistungen monatlich nachträglich in Rechnung gestellt. Rechnungen sind mit Zugang zur Zahlung fällig.
  4. Die kommunizierten Preise verstehen sich als Bruttopreise inkl. der derzeitig gültigen Umsatzsteuer i.H.v 19%.
  5. Wird die vereinbarte und angebotene Leistung des Auftragnehmers vom Auftraggeber nicht wahrgenommen, so berührt dies den Zahlungsansprich des Auftragnehmers nicht.

§ 5 Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die vereinbarten Mitwirkungsleistungen zu leisten. Über die ausdrücklich genannten Mitwirkungsleistungen hinaus wird der Auftraggeber die Mitwirkungsleistungen erbringen, die für die vertragsgemäße Leistungserbringung durch den Auftragnehmer erforderlich und allgemein üblich sind, und dem Auftragnehmer insbesondere
  1. alle zum effektiven Coaching erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen;
  2. zu den vereinbarten Sitzungen erscheinen bzw. an den Online-Meetings teilnehmen;
  3. die für die Durchführung des Coachings zu Kommunikationszwecken erforderlichen technischen Mittel bereitzuhalten.
  1. Der Auftraggeber ist während des Coachings, sowohl während der einzelnen Sitzungen als auch während der Zeit zwischen einzelnen Sitzungen, für seine körperliche und geistige Gesundheit in vollem Umfang selbst verantwortlich.
  2. Die vom Auftraggeber unternommenen Schritte und Maßnahmen, auch solche, die im Rahmen konkreter Übungen vom Auftragnehmer vorgeschlagen werden, liegen im eigenen Verantwortungsbereich des Auftraggebers.
  3. Die vom Auftraggeber zu erbringenden Mitwirkungsleistungen stellen echte vertragliche Verpflichtungen und nicht lediglich bloße Obliegenheiten dar.

§ 6 Annahmeverzug

  1. Sofern der Auftraggeber zu den vereinbarten Terminen nicht erscheint und dadurch in Annahmeverzug gerät, so kann der Auftragnehmer die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.
  2. Der Auftraggeber muss sich jedoch das anrechnen lassen, was er infolge des Unterlassens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.

§ 7 Vorübergehende Verhinderung des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer verliert den Anspruch auf Vergütung nicht allein dadurch, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund

ohne sein Verschulden oder durch technische Probleme an der Dienstleistung

verhindert wird. In diesem Fall ist zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ein neuer

Termin zu vereinbaren, gem. § 275 Abs. 3 BGB.

§ 8 Vertraulichkeit der vertragsbezogenen Informationen

  1. Beide Parteien, Auftragnehmer sowie Auftraggeber, werden alle vertraulichen Informationen, die zum Zwecke des Coachings ausgetauscht werden müssen, vertraulich behandeln.
  2. Eine Nutzung der vertraulichen Informationen ist auf den Gebrauch im Zusammenhang mit diesem Vertrag beschränkt. Ohne vorherige Zustimmung der anderen Partei ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte nicht gestattet. Zustimmungen bedürfen der Schriftform.
  3. Von der Verpflichtung zur Vertraulichkeit ausgenommen sind Informationen, die
  1. bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß gegen die in diesem Vertrag enthaltenen Verpflichtungen zur Vertraulichkeit allgemein bekannt wurden;
  2. die dem Empfänger unabhängig von diesem Vertrag zur Kenntnis gelangt sind oder;
  3. der Empfänger von Dritten oder außerhalb dieses Vertrags von der anderen Partei ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten hat.
  4. Der Nachweis für das Vorliegen der in den vorherigen Absätzen genannten Ausnahmen obliegt der Partei, die sich auf die Ausnahme beruft.
  5. Mit Beendigung dieses Vertrags werden die Parteien in ihrem Besitz befindliche vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei auf Aufforderung dieser Partei herausgeben oder löschen. Hiervon ausgenommen sind vertrauliche Informationen für die eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht sowie Datensicherungen im Rahmen üblicher Backup-Prozesse.

§ 9 Laufzeit und Kündigung und Widerruf

  1. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung während der Laufzeit ist ausgeschlossen.
  2. Das Recht zur fristlosen Kündigung bei Vorhandensein eines wichtigen Grundes bleibt für beide Parteien unberührt.
  3. Im Fall der vorzeitigen fristlosen Kündigung des Auftraggebers aus wichtigem Grund bleibt der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers unberührt. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
  4. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass der Auftragnehmer bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit seiner Dienstleistung beginnt. Für den Fall eines vorzeitigen, d.h. vor der Erbringung der vollständigen Leistung durch den Auftragnehmer, Widerrufs durch den Auftraggeber schuldet dieser dem Auftragnehmer Wertersatz für die bis zum Zeitpunkt des Widerrufs erbrachten Teilleistungen.
  5. Weitere dem Auftraggeber gesetzlich zustehende Widerrufsrechte werden hiervon nicht berührt.

§ 10 Verhalten und Rücksichtnahme

  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei der Abgabe von Bewertungen und Kommentaren in sozialen Medien die berechtigten Interessen des Auftragnehmers zu wahren. Insbesondere ist es dem Auftraggeber untersagt, falsche Tatsachenbehauptungen oder herabwürdigende Kritik über Programme des Auftragnehmers zu veröffentlichen oder zu verbreiten.
  2. Nimmt der Auftraggeber an Communities oder Gruppen des Auftragnehmers (z. B. auf Facebook) teil, so ist er verpflichtet, die berechtigten Interessen des Auftragnehmers zu wahren. Verstößt der Auftraggeber innerhalb der Gruppe oder Community gegen diese Verpflichtung, beispielsweise durch geschäftsschädigende Äußerungen, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, den Auftraggeber vorübergehend oder dauerhaft von der Teilnahme auszuschließen.

§ 11 Verhalten und Rücksichtnahme

  1. Gemäß der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-Verordnung) informiert der Auftragnehmer über die Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform).
  2. Auftragnehmer als auch Auftraggeber haben die Möglichkeit, Beschwerden an die Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission unter http://ec.europa.eu/odr zurichten.
  3. Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass er nicht bereit oder verpflichtet ist, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 12 Schlussbestimmungen

  1. Der Auftraggeber behandelt sämtliche Daten, insb. Gesundheitsdaten, während und auch nach der Vertragserfüllung streng vertraulich und berücksichtigt hierbei insbesondere die datenschutzrechtlichen Vorgaben im Umgang mit personenbezogenen Daten.
  2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, ab Vertragsschluss den Namen und auch erbrachten Erfolge des Auftraggebers als Referenz zu nutzen und mit diesen zu werben, sofern nichts anderes diesbezüglich vereinbart worden ist oder der Auftraggeber nachträglich widerspricht.
  3. Die etwaige Unwirksamkeit einzelner vorstehender Bedingungen berührt die übrigen Bedingungen nicht.
  4. Für diese Bedingungen und alle individuellen Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.